Übersetzungsbüro STRAUSS

Ihr Spezialist rund um osteuropäische Sprachen

Fragen und Antworten

Wer darf sich "Übersetzer" nennen?

Leider jeder, der meint, als Übersetzer tätig werden zu können. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung nicht geschützt. Es genügt jedoch nicht, über Sprachfertigkeiten auf muttersprachlichem Niveau zu verfügen. Übersetzen ist ein komplexer Prozess.

Wichtig sind eine fundierte Ausbildung im Beruf und ständige Weiterbildung in sprachlicher und fachlicher Hinsicht.

Wie finde ich den für mich passenden Übersetzer?

Befolgen Sie unsere Ratschläge. Ihre Anforderungen sind für die Wahl des passenden Übersetzers entscheidend.

Amtliche Dokumente von jedem übersetzbar?

Damit Ihr Dokument als beglaubigte/bescheinigte Urkunde anerkannt werden kann, dürfen nur ermächtigte Übersetzer diese Dokumente übersetzen.

Die für das Übersetzungsbüro STRAUSS tätigen Übersetzer und Übersetzerinnen verfügen über diese Qualifikation und Zulassung.

Wer hilft bei Gericht?

Die Amts- und Landgerichte halten ein Verzeichnis der beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer bereit.

Erfahrung des Übersetzers

Es ist wichtig, dass die Arbeitsaufgabe, also das zu übersetzende Dokument, klar beschrieben wird (z.B. Übersetzung Vernehmungsprotokoll oder zahnmedizinisches Gutachten) bzw. dem Übersetzer das komplette Dokument oder mindestens einige relevante Musterseiten zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann Ihnen der Übersetzer bestätigen, dass er diese Textart fachlich richtig übersetzen kann. Außerdem erhöht ein Abschluss als diplomierter Übersetzer oder Dolmetscher bzw. Diplom-Sprachmittler und die Mitgliedschaft in einem Übersetzerverband die Chancen auf Lieferung qualitativ (sprachlich und fachlich) hochwertiger Übersetzungen.

Feste Auftragsbedingungen zugrunde legen

Wir verwenden die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer", die sich an die Bestimmungen des BGB anlehnen.

Was kann alles schief gehen?

Im Prinzip leider fast alles, wenn man den falschen Partner gewählt hat. So werden beispielsweise Urkunden nicht anerkannt, wenn sie nicht von einem zugelassenen Übersetzer angefertigt wurden. Oder es wurden wichtige Passagen eines Kaufvertrags nicht richtig wiedergegeben und die Folgen können gravierend sein. Diese Liste lässt sich beliebig fortführen. Sie sehen, die Kosten für eine qualifizierte Übersetzung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die u .U. wegen einer schlechten Übersetzung auf Sie zukommen können.

Wie sieht es mit der Haftungsfrage aus?

Grundsätzlich kann jeder für einen durch ihn verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Nicht zuletzt deswegen ist es wichtig, dass eine entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung seitens des Übersetzers besteht.

Große Spannen zwischen einzelnen Anbietern

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Erstens ist u. U. die entsprechende Qualifikation nicht vorhanden. Zweitens wird möglicherweise die Übersetzung als nur eine neben vielen anderen Dienstleistungen mit angeboten, wie z.B. Büroservice, Schulungen, Softwareentwicklungen. Drittens fallen wahrscheinlich nicht so hohe Kosten für Aus- und Fortbildung, Nachschlagewerke, spezielle Software und Internetrecherchen an. Aber der Einsatz dieser modernen Arbeitsmittel ist für den Profi unerlässlich und sichert Ihnen dadurch nicht zuletzt die erwartete Qualität.

Automatisch mit Computern übersetzen

Natürlich ist das für bestimmte Sprachen schon möglich, aber wollen Sie sich wirklich auf das verlassen, was Ihnen der Computer serviert? Es kommt nämlich nicht darauf an, dass Vokabeln 1:1 übersetzt werden, sondern dass der Text sinngemäß transportiert wird. Der Zusammenhang ist also entscheidend. Und da muss jede Software heute noch passen. Sie sehen, der Profi kommt immer dann zum Einsatz, wenn es um professionelle und vor allem rechtssichere Arbeit geht.

Wenn Sie sich näher mit dem Thema "Übersetzungssoftware" beschäftigen wollen, besuchen Sie unsere Link-Seite. Von dort aus können Sie sich verschiedene Produkte und Hersteller aufrufen. Bilden Sie sich doch einfach selbst ein Urteil.

Kontakt

Diplom-Sprachmittlerin
Birgit Strauß

Bodelschwinghstraße 29
33604 Bielefeld

Telefon: 0521 / 2388200
Telefax: 0521 / 2388208

E-Mail: [email protected]


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